Honorar

Heilpraktiker nehmen generell nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Das heißt für Sie als gesetzlich Versicherter, dass Sie meine Honorare selbst tragen müssen.

Sind Sie privat versichert oder verfügen Sie über eine Zusatzversicherung, ist es möglich, dass Sie einen zumindest teilweisen Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenversicherung haben. Hierfür stelle ich Ihnen auf Wunsch gerne eine Rechnung nach dem Geührenverzeichnis für Heilpraktiker aus.

Ich weise Sie darauf hin, dass regelmäßig nur die Behandlungskosten erstattet werden, die der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung als medizinisch notwendig eingestuft wurden. Nicht alle meine Behandlungen erfüllen diese Kriterien.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich bei Ihrer Krankenkasse vor Inanspruchnahme meiner Dienste nach der Erstattungsfähigkeit erkundigen.

Gerne fertige ich Ihnen hierzu eine Kostenaufstellung an, die Sie dann bei der Krankenkasse vorlegen können.

Das Erstattungsverfahren ist von Ihnen gegenüber Ihrer Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattung oder Nichterstattung Ihrer Krankenkasse hat keinen Einfluss auf mein Honorar. Dieses ist von Ihnen in voller Höhe zu zahlen.

Mein Honorar für die Behandlung berechnet sich nach Zeitaufwand.  Das Honorar ist jeweils am Ende einer Behandlungseinheit in bar/Überweisung zahlbar.

Laborkosten und Medikamente:
Die Kosten für Labor und Medikamenten sind von Ihnen zu begleichen, auch wenn die Beauftragung durch mich erfolgt. Die Kosten für Laboruntersuchungen und Medikamente werde ich mit Ihnen vorher absprechen.

Nach Anamnese und Diagnostik werde ich Ihnen die voraussichtlichen Kosten Ihrer Behandlung mitteilen (wirtschaftliche Aufklärung). Sollten sich die von mir angesetzten Kosten nicht nur unerheblich erhöhen, werde ich Ihnen dies gesondert mitteilen.